GESUNDHEITSAUSSCHUSS WILL KUREN ALS PFLICHTLEISTUNG DER KRANKENKASSEN   München – Der Gesundheitsausschuss des Bayerischen Landtags will ambulante Kuren gesetzlich zur Pflichtleistung der Krankenkassen machen. Das Gremium verabschiedete dazu einstimmig einen Antrag der CSU. Darin wird die Staatsregierung aufgefordert, sich dafür einzusetzen, dass ambulante Vorsorgeleistungen in einem anerkannten Kurort nach § 23 Absatz 2 SGB V zur Pflichtleistung der Krankenkassen werden. Initiiert hatte den Antrag der Vorsitzende des Bayerischen Heilbäder-Verbandes e.V. und CSU-Landtagsabgeordnete Klaus Holetschek. „Der Bayerische Heilbäder-Verband fordert seit Jahren die Kur als Pflichtleistung der Krankenkassen. Ich bin sehr froh darüber, dass der Gesundheitsausschuss uns einstimmig den Rücken gestärkt hat. Das verleiht unserer Forderung auf politischer Ebene mehr Gewicht.“ Holetschek verwies in der Antragsbegründung auf den dramatischen Rückgang der Kuren. „Inzwischen werden in Deutschland nur mehr 46.000 ambulante Kuren im Jahr abgerechnet. Das ist nicht mehr hinzunehmen. Es kann nicht sein, dass die Kur nur noch für Gutverdienende infrage kommt.“ Der Gesetzgeber habe bei der Einführung der Mutter/Vater-Kind-Kuren als Pflichtleistung bewusst eine Statistikpflicht eingeführt, um bei einem Rückgang der Kuren politisch gegensteuern zu können. „Diese Situation ist längst überschritten. Maßnahmen wie die Erhöhung von Zuschüssen für die Kur waren ein Schuss in den Ofen und konnten den dramatischen Rückgang nicht aufhalten. Jetzt muss deshalb die Politik eingreifen.“ Noch Mitte der 1990er Jahre gab es bundesweit rund 900.000 ambulante Kuren im Jahr. Holetschek verwies darauf, dass die Bayerische Staatsregierung mit Förderprogrammen wesentlich zu einer Förderung der medizinischen Qualität in Bayern beigetragen habe. „Es ist nicht nachvollziehbar, warum dann nicht auch die Kur gestärkt werden soll. Diese Vorsorgeleistung entspricht zudem voll der Idee des bayerischen Präventionsplans. Die Krankenkassen könnten hier mittel- und langfristig bares Geld sparen.“ Die bayerischen Heilbäder und Kurorte sind ein starker Faktor in der Gesundheitswirtschaft. Sie stehen für 100.000 Arbeitsplätze im ländlichen Raum und eine Bruttowertschöpfung von 3,7 Milliarden Euro.